Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Mai 2003)
I. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Besteller erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt, sondern müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung für jedes einzelne Geschäft durch uns gesondert schriftlich bestätigt werden.
II. Angebot und Lieferung
2. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-,
Fabrikations-, oder
Lieferungsstörungen – bei uns oder unseren
Zulieferanten – behindert, zum Beispiel durch Krieg, innere
Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel,
Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialmangel,
Importbeschränkungen, urheberrechtlich
bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht zu vertretende
Ursachen, so verlängert sich die Lieferfrist
angemessen.
Der
Besteller kann von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der
verlängerten Frist
schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir ihn nicht
innerhalb der Nachfrist erfüllen.
3. Die in
Absatz 2 genannten Lieferverzögerungen berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder
teilweise
zurückzutreten,
wenn der ursprüngliche Liefertermin um 6 Wochen überschritten ist. Wird uns
die
Vertragsverpflichtung
aus den in Absatz 2 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so sind
wir
berechtigt,
nach unserer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Von
der Behinderung nach Absatz 2 und der Unmöglichkeit nach Absatz 3 werden wir
den Besteller
umgehend
verständigen. Die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Rechtsfolgen greifen auch
dann ein,
wenn
die Behinderung oder die Unmöglichkeit während eines bereits vorliegenden
Verzugs eintritt.
5. Ist
der Besteller mit der Bezahlung einer Lieferung in Verzug, so sind wir
berechtigt, Lieferungen
zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa
entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
6. Zu
Teillieferungen sind wir berechtigt.
III. Verpackung und Versand
1. Die Verpackung erfolgt nach
fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten.
2.
Transportweg und Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller keine
besondere Versandart
wünscht.
IV. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht mit Beginn der
Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur, auf den
Besteller über. Wird die Auslieferung zum
Transport durch Umstände im Bereich des Bestellers verzögert, so
geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt unserer
Lieferbereitschaft über.
2.
Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung
schriftlich anzuzeigen.
3. Rücksendungen
laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht auf
einer
berechtigten
Reklamation wegen Falschlieferung, technischer Mängel (Fabrikations- oder
Materialfehler),
oder
unverlangt zugesandter Ware beruht.
V. Preise und Zahlung
1. Sofern bestimmte Preise im Vertrag
nicht vereinbart sind, werden wir die am Tag, der Lieferung geltenden
Preise berechnen.
2. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro; incl. der
gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wir können
jedoch die Lieferung
auch
von sofortiger Zahlung abhängig machen.
4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das
Datum des Eingangs der Zahlung
bei uns, oder der Gutschrift der Zahlung bei
der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend.
5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugsschaden in Höhe
von 1% pro angefangenen
Monat nach Verzugseintritt zuzüglich
Mehrwertsteuer auf den Rechnungsbetrag geltend zu machen. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt
durch spezifizierten Nachweis vorbehalten.
6. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall
zu Fall zu entscheiden.
Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift
erfolgt nur unter üblichen Vorbehalt. Für Wechsel berechnen
wir die banküblichen Diskont- und
Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für
rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
7. Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst
wird oder Umstände beim
Besteller eintreten, die seine Zahlungsfähigkeit
beeinträchtigen, können wir sämtliche gegen ihn
bestehenden Forderungen – auch wenn hierfür
Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen und
auch sonstige Kreditzusagen widerrufen.
8. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen
Inkassovollmacht unter
Verwendung unserer Quittungsvordrucke
berechtigt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt unser
Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig
entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung
mit dem Besteller. Hierzu gehören auch
bedingte, sowie von uns in ein Kontokorrent
eingestellte Forderungen.
2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb,
und zwar gegen sofortige
Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern;
zu anderen Verfügungen, insbesondere zur
Sicherungsübereignung und zur Verpfändung,
ist er nicht berechtigt.
3. Der
Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware
(Weiterverkaufspreis
einschließlich Mehrwertsteuer) – einschließlich der entsprechenden
Forderungen aus
Wechsel
– mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom
Besteller
zusammen
mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird,
erfolgt die
Abtretung
nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte
Vorbehaltsware
einschließlich
Mehrwertsteuer berechnet haben.
4. Für den Fall, dass die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in
ein Kontokorrent
aufgenommen
werden, tritt der Besteller hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent
gegenüber
seinem
Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der
Vorbehalsware
einschließlich
Mehrwertsteuer.
5. Versicherungs- und Schadensansprüche, die der Besteller wegen Verlusten oder
Schäden an
Vorbehaltsware
erwirbt, werden hiermit an uns abgetreten.
6. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen
Forderungen einzuziehen. Eine
Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen
ist nur mir unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für
den Fall, dass beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer
Auffassung eine Zielgewährung nicht
mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser
Verlangen die Schuldner von Abtretung schriftlich zu
benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu
erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden, sowie Wechsel
herauszugeben.
7. Bei
Vorliegen der im Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Besteller
Zutritt zu der noch in
Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren,
uns eine Genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die
Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
8. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen nicht nur
vorübergehend um mehr als
20%, werden wir insoweit die Sicherung nach
unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.
9. Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltware oder die uns
abgetretenen Forderungen
sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder
Weise bei der Intervention zu unterstützen.
10. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der
Verfolgung aller Rechte aus
dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle zwecks
Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen
trägt der Besteller.
VII. Mängelhaftung
1. Die Ware wird in der Ausführung und
Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich
ist, sofern dies unter Berücksichtigung
unserer Interessen dem Besteller zumutbar ist.
2. Unsere Gewährleistungshaltung bestimmt sich, soweit im folgenden keine
Besonderen Regelungen
enthalten
sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigenschaften gelten nur dann als
zugesichert, wenn dies schriftlich
besonders vereinbart worden ist. Wir stehen nicht dafür ein, dass unsere Waren
ausländische
Urheberrechte
Dritter nicht verletzen. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit
zu
überprüfen.
Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen, sowie das
offensichtliche Fehlen zugesicherter
Eigenschaften hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von acht Tagen nach Entgegennahme der
Ware schriftlich, unter Hinweis auf die
Lieferscheinnummer anzuzeigen. Entsprechendes
gilt für Mängel usw., die erst später offensichtlich werden.
Die besondere Rügepflicht nach §377.378 HGB
bleibt unberührt. Unterlässt der Besteller die von ihm
geschuldete Anzeige bzw. Rüge, sind alle Gewährleistungen-
und etwaige Schadensersatzansprüche selbst dann
ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware grob von der bestellten abweicht.
3. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller unserer
Aufforderung auf Rücksendung des
beanstandeten nicht umgehend nachkommt.
4. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz
liefern oder den Vertrag
rückgängig machen. Entscheiden wir uns für
Ersatzlieferung und schlägt dies fehl, so kann der Besteller nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
5.
Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen nur nach Maßgabe des
Abschnitts V
VIII. Schadensersatzhaftung
1. Schadensersatzansprüche des
Bestellers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen,
vorvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten
beruhen, sind ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund sowie auf
Art und Umfang der eingetretenen Schäden,
ausgeschlossen. Bei Lieferung an Nichtkaufleute gilt dies nicht
bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit der
Leistung; In diesen Fällen haften wir der Höhe nach beschränkt
auf den Betrag des Kaufpreises (Ausschließlich Mehrwertsteuer), der
Kunde kann Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
2. Für Schäden, die wir grob fahrlässig herbeigeführt haben, ist unsere
Haftung bei Lieferungen an
Kaufleuten auf den Ersatz des bei
Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens begrenzt.
IX. Widerrufsrecht
Dem Käufer steht ein
Widerrufsrecht nach § 361 a BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und
beginnt abweichend von § 361 a BGB frühestens mit dem Zugang des
Kaufgegenstandes beim Käufer, nicht jedoch vor Erfüllung der
Informationspflichten des § 2 Abs. 3 und Abs. 4 FernAbsG.Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an: Rollershop Lindau Georg Heider Bundesstraße 6
37191 Katlenburg-Lindaue Mail: Fax:
05556-91138
Widerrufsfolgen (Endverbraucher)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Lieferungen
und Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht
wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Für paketversandfähige Waren gilt: Bei einer Rücksendung aus
einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben
Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.Die
zur Rücksendung vorgesehene Ware ist vollständig und in der originalen
Verpackung in jedem Fall in einer zum sicheren Transport geeigneten Verpackung
einschließlich stabiler Umverpackung unter Beifügung einer Lieferschein-Kopie
zurückzusenden. Schäden oder Verzögerungen, die auf die Nichteinhaltung dieser
Vorgaben zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.Umtausch und Rückgabe sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich
anders vereinbart. Soweit ein Rückgaberecht
vereinbart, erfolgt die Gutschrift nach beschädigungsfreiem Eingang der
Warenposten, soweit
Nachfolgebestellungen
mindestens in Höhe der zu erteilenden Gutschriften vorliegen, oder zum späteren
Zeitpunkt eingehen, wobei eine Aufrechnung der
Gutschrift mit dem insoweit zu zahlenden Kaufpreis erfolgt.
Eine gesonderte Auszahlung der Gutschrift ist
ausgeschlossen, weil die Gutschrift nur entsteht, soweit
sonstige Forderungen unsererseits bestehen, mit
denen aufgerechnet werden kann.
X. Zurückbehalten, Aufrechnung und Abtretungsverbot
Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es
auf demselben
Vertragsverhältnis
beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung
anerkannt haben, oder diese rechtskräftig
festgestellt worden ist. Wegen Forderungen des Bestellers
gegenüber dem Lieferanten (Verwender) wird ein
Abtretungsverbot vereinbart.
XI. Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame
Bestimmung rückwirkend durch eine
wirksame Regelung zu ersetzten, die dem mit der
unwirksamen Regelung verfolgen wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahe kommt.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für alle Rechte und Pflichten aus
der Geschäftsverbindung ist 37154 Northeim der Erfüllungsort. Es gilt
die Anwendung des Deutschen Rechts vereinbart.
2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird als Gerichtsstand 37154
Northeim vereinbart sofern der
Besteller Vollkaufmann ist. Unser Recht den
Besteller der Vollkaufmann ist, an einem anderen Gerichtsstand
zu verklagen bleibt unberührt.
3. Auch einen Besteller, der kein Vollkaufmann ist, können wir vor dem
Amtsgericht in Northeim verklagen,
wenn er in der Bundesrepublik Deutschland
keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder wenn er nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus diesem Gebiet verlegt, oder wenn sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Impressum Herausgeber: Georg Heider,
KFZ-Meister, Bundesstraße 6, D-37191 Katlenburg-Lindau
Inhalt des Onlineangebotes
Verweise und Links Wir haben keinen Einfluß auf Gestaltung und Inhalt der extern gelinkten Seiten. Deshalb distanzieren wir uns ausdrücklich vom Inhalt aller fremden Seiten, zu denen wir einen Link anbieten. Diese Einschränkung gilt gleichermaßen auch für Fremdeinträge im Gästebuch. Urheberrecht ©copyrigt für den gesamten Inhalt: rollershop-lindau.de
|