Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Mai 2003)

 

     I. Allgemeines

 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem     Besteller. Der Besteller erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch   unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt, sondern müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung für jedes einzelne Geschäft durch uns gesondert schriftlich bestätigt werden.

      II. Angebot und Lieferung

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung aufzufassen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens durch Ausführung des Auftrages zustande.
2. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations-, oder
  Lieferungsstörungen – bei uns oder unseren Zulieferanten – behindert, zum Beispiel durch Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen, urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ursachen, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.  Der Besteller kann von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist  schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir ihn nicht  innerhalb der Nachfrist erfüllen.
 3. Die in Absatz 2 genannten Lieferverzögerungen berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 6 Wochen überschritten ist. Wird uns die Vertragsverpflichtung aus den in Absatz 2 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
 4. Von der Behinderung nach Absatz 2 und der Unmöglichkeit nach Absatz 3 werden wir den Besteller
umgehend verständigen. Die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Rechtsfolgen greifen auch dann ein, wenn die Behinderung oder die Unmöglichkeit während eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt.
 5. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen
zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
 6. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

      III. Verpackung und Versand

 1. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten.
 2. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller keine besondere Versandart wünscht.

      IV. Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über. Wird die Auslieferung zum Transport durch Umstände im Bereich des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft über.
 2. Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen.
 3. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht auf einer
berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung, technischer Mängel (Fabrikations- oder Materialfehler),
oder unverlangt zugesandter Ware beruht.

     V. Preise und Zahlung

1. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, werden wir die am Tag, der Lieferung geltenden Preise berechnen.
2. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro; incl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wir können jedoch die Lieferung
auch von sofortiger Zahlung abhängig machen.
4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Eingangs der Zahlung
bei uns, oder der Gutschrift der Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend.
5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugsschaden in Höhe von 1% pro angefangenen
Monat nach Verzugseintritt zuzüglich Mehrwertsteuer auf den Rechnungsbetrag geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt durch spezifizierten Nachweis vorbehalten.
6. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.
Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichen Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
7. Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim
Besteller eintreten, die seine Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen, können wir sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen und auch sonstige Kreditzusagen widerrufen.
8. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter
Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.

     VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Hierzu gehören auch bedingte, sowie von uns in ein Kontokorrent eingestellte Forderungen.
2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige
Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
 3. Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
(Weiterverkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer) – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechsel – mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben.
4. Für den Fall, dass die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent
aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehalsware einschließlich Mehrwertsteuer.
5. Versicherungs- und Schadensansprüche, die der Besteller wegen Verlusten oder Schäden an
Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit an uns abgetreten.
6. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine
Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mir unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht  mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben.
 7. Bei Vorliegen der im Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Besteller Zutritt zu der noch in
Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine Genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
8. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als
20%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.
9. Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltware oder die uns abgetretenen Forderungen
sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
10. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus
dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Besteller.
 

    VII. Mängelhaftung

1. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen dem Besteller zumutbar ist.
2. Unsere Gewährleistungshaltung bestimmt sich, soweit im folgenden keine Besonderen Regelungen
enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich besonders vereinbart worden ist. Wir stehen nicht dafür ein, dass unsere Waren ausländische  Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen, sowie das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch  innerhalb von acht Tagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich, unter Hinweis auf die     Lieferscheinnummer anzuzeigen. Entsprechendes gilt für Mängel usw., die erst später offensichtlich werden. Die besondere Rügepflicht nach §377.378 HGB bleibt unberührt. Unterlässt der Besteller die von ihm geschuldete Anzeige bzw. Rüge, sind alle Gewährleistungen- und etwaige Schadensersatzansprüche selbst dann ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware grob von der bestellten abweicht.
3. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung auf Rücksendung des
beanstandeten nicht umgehend nachkommt.
4. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder den Vertrag
rückgängig machen. Entscheiden wir uns für Ersatzlieferung und schlägt dies fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
 5. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen nur nach Maßgabe des Abschnitts V

    VIII. Schadensersatzhaftung

1. Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund sowie auf Art und Umfang der eingetretenen Schäden, ausgeschlossen. Bei Lieferung an Nichtkaufleute gilt dies nicht bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit der Leistung; In diesen Fällen haften wir der Höhe nach beschränkt auf den Betrag des Kaufpreises (Ausschließlich Mehrwertsteuer), der Kunde kann Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
2. Für Schäden, die wir grob fahrlässig herbeigeführt haben, ist unsere Haftung bei Lieferungen an
Kaufleuten auf den Ersatz des bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens begrenzt.

    IX. Widerrufsrecht

  Dem Käufer steht ein Widerrufsrecht nach § 361 a BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt abweichend von § 361 a BGB frühestens mit dem Zugang des Kaufgegenstandes beim Käufer, nicht jedoch vor Erfüllung der Informationspflichten des § 2 Abs. 3 und Abs. 4 FernAbsG.Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Rollershop Lindau  Georg Heider Bundesstraße 6
37191 Katlenburg-Lindaue Mail: Fax: 05556-91138

Widerrufsfolgen (Endverbraucher)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Lieferungen und Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für paketversandfähige Waren gilt: Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.Die zur Rücksendung vorgesehene Ware ist vollständig und in der originalen Verpackung in jedem Fall in einer zum sicheren Transport geeigneten Verpackung einschließlich stabiler Umverpackung unter Beifügung einer Lieferschein-Kopie zurückzusenden. Schäden oder Verzögerungen, die auf die Nichteinhaltung dieser Vorgaben zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.Umtausch und Rückgabe sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Soweit ein
 Rückgaberecht vereinbart, erfolgt die Gutschrift nach beschädigungsfreiem Eingang der Warenposten, soweit Nachfolgebestellungen mindestens in Höhe der zu erteilenden Gutschriften vorliegen, oder zum späteren Zeitpunkt eingehen, wobei eine Aufrechnung der Gutschrift mit dem insoweit zu zahlenden Kaufpreis erfolgt. Eine gesonderte Auszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen, weil die Gutschrift nur entsteht, soweit sonstige Forderungen unsererseits bestehen, mit denen aufgerechnet werden kann.

    X. Zurückbehalten, Aufrechnung und Abtretungsverbot

     Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben, oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist. Wegen Forderungen des Bestellers gegenüber dem Lieferanten (Verwender) wird ein Abtretungsverbot vereinbart. 

    XI. Wirksamkeit

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung rückwirkend durch eine wirksame Regelung zu ersetzten, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. 

     XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist 37154 Northeim der Erfüllungsort. Es gilt die Anwendung des Deutschen Rechts vereinbart.
2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird als Gerichtsstand 37154 Northeim vereinbart sofern der
Besteller Vollkaufmann ist. Unser Recht den Besteller der Vollkaufmann ist, an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen bleibt unberührt.
3. Auch einen Besteller, der kein Vollkaufmann ist, können wir vor dem Amtsgericht in Northeim verklagen,
wenn er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus diesem Gebiet verlegt, oder wenn sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


 

  Impressum

 www.rollershop-lindau.de   online seit November 1999

  Herausgeber: Georg Heider, KFZ-Meister, Bundesstraße 6, D-37191 Katlenburg-Lindau
  Telefon: 05556 - 91139 
       Fax : 05556 - 91138              
 
Ust.-ID : DE 116182616


 

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